(Mit dem Absenden stimme ich der Speicherung meiner Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage zu.)

Schenkungs- und Übergabevereinbarungen – unser Notariat steht Ihnen beratend zur Seite


Fachkundige Beratung zur Schenkung zu Lebzeiten, Schenkung auf den Todesfall und zu notariellen Übergabevereinbarungen.


Jetzt kostenlose Erstberatung mit unseren Notaren vereinbaren.

(Mit dem Absenden stimme ich der Speicherung meiner Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage zu)

Wir sind für Sie da – Bei Schenkung, Übergabe und darüber hinaus

Ob Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen, eine Schenkungsurkunde ausstellen, einen Schenkungsvertrag errichten oder sich über die Meldepflichten nach dem Schenkungsmeldegesetz informieren möchten – wir begleiten Sie mit Erfahrung, Sorgfalt und rechtlicher Klarheit bei jedem Schritt.

24+

Jahre Erfahrung

1

Notarin mit geprüften Juristenteam



Ob Schenkung zu Lebzeiten, Schenkung auf den Todesfall oder Schenkungsvertrag mit Notariatsakt – unser Notariat berät Sie kompetent zu allen rechtlichen, steuerlichen und formalen Anforderungen. Bei der Übertragung von Liegenschaften, Immobilien oder größerem Sachvermögen sorgen wir dafür, dass Ihre Vereinbarungen rechtlich wirksam, sicher und individuell auf Ihre Situation abgestimmt sind. Wir unterstützen Sie auch bei der Meldepflicht gemäß Schenkungsmeldegesetz und zeigen Ihnen auf, wann ein Übergabsvertrag sinnvoll ist. So gestalten Sie Ihre Vermögensweitergabe transparent und zukunftssicher.



Nach dem Schenkungsmeldegesetz bestehen Meldepflichten für Schenkungen von Wertgegenständen wie Wertpapieren, Bargeld, Unternehmensanteilen und Immobilien. Damit sollen Transparenz gefördert und Risiken wie Umgehungen, Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten vermieden werden. Schenkungen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad oder Schwiegerverwandten bis zum zweiten Grad müssen gemeldet werden, wenn ihr Wert pro Jahr 50.000 Euro übersteigt. Bei Schenkungen zwischen anderen Personen liegt die Meldepflicht bei einem Wert von mehr als 15.000 Euro innerhalb der letzten fünf Jahre.


Wir beraten Sie umfassend zu den gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Sie dabei, Ihre Meldepflichten im Rahmen der Schenkungssteuer fristgerecht und korrekt zu erfüllen.



Bei einer Übergabe wird Liegenschaftsvermögen unter bestimmten Bedingungen übertragen, etwa gegen Leistungen wie Versorgungsleistungen, Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht. Unser Notariat unterstützt Sie bei der rechtlich fundierten und klaren Ausarbeitung eines Übergabsvertrags, der alle Gegenleistungen klar regelt und auf Ihre familiäre Situation abgestimmt ist. Gerade bei der Übertragung der eigenen Wohnimmobilie ist eine fachgerechte Gestaltung unerlässlich – insbesondere, um Ihr Wohn- oder Fruchtgenussrecht durch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot wirksam abzusichern. Wir beraten Sie auch zu steuerlichen Aspekten und stellen sicher, dass Ihre Vereinbarung sowohl im Grundbuch eingetragen wird als auch im Konfliktfall klare Regeln vorgibt und Bestand hat.

Dienstleistungen

Schenkung

Vermögen mit Weitblick übertragen

Übergabe

Vermögen geordnet weitergeben

Schenkungsmeldegesetz Meldepflichten rechtzeitig erfüllen

Schenkung auf den Todesfall

Rechtlich gut vorbereitet



Mit einer Schenkung auf den Todesfall sichern Sie schon heute zu, dass bestimmte Vermögenswerte nach Ihrem Ableben an eine andere Person übertragen werden – unabhängig von einem Testament. Unsere Notarin und geprüften Notariatskandidaten errichten für Sie den erforderlichen Notariatsakt und sorgen dafür, dass Ihre Schenkung rechtsverbindlich festgehalten, im Grundbuch abgesichert und im Ernstfall nicht anfechtbar ist. Diese Form der Vermögensweitergabe kann für nahe Angehörige, aber auch für Dritte sinnvoll sein. Wir beraten Sie ausführlich zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstützen Sie bei der klaren Umsetzung Ihrer Wünsche.

Wir sind für Sie da in allen Fragen rund um Schenkungen, Übertragungsvereinbarungen und Schenkungsverträge in Österreich. Wir unterstützen Sie mit juristischer Präzision und langjähriger Erfahrung zu Themen wie Schenkung zu Lebzeiten, Schenkung von Todes wegen, Übertragung von Immobilien oder die vertragliche Regelung von Wohn- und Fruchtgenussrechten. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Ihre Vermögensübertragung klar, rechtssicher und vorausschauend.

Schenkungs- und Übertragungsvereinbarungen – wir beraten Sie

Unser Team

Mag. Matthias Kowarsch, Notariatskandidat

Mag. Isabella Pouzar-Hofmeister

Hatice Karadogan, stud. iur.

Beim Notariat Mariahilf erwartet Sie ein herzliches und hochqualifiziertes Team, das Sie mit juristischem Know-how, Sorgfalt und Menschlichkeit begleitet.

Ein engagiertes Team mit Herz und Kompetenz


Wie können wir Ihnen notariell helfen?

FAQ- Häufige Fragen

Image Image
Ist ein Schenkungsvertrag in Österreich ohne Notar gültig?

Ein Schenkungsvertrag ist nur dann formfrei gültig, wenn die Schenkung sofort vollzogen wird – zum Beispiel durch direkte Übergabe. Erfolgt die Schenkung hingegen nicht sofort, ist ein Notariatsakt gesetzlich vorgeschrieben, um die Vereinbarung rechtswirksam zu machen.

Wann muss eine Schenkung notariell beurkundet werden?
Eine notarielle Beurkundung ist immer dann erforderlich, wenn es sich um eine Schenkung ohne sofortige Übergabe handelt oder wenn Immobilien, Grundstücke oder Wohnrechte übertragen werden sollen. Nur ein Schenkungsvertrag in Form eines Notariatsakts ermöglicht in diesen Fällen eine rechtsgültige Übertragung.
Welche Schenkungen müssen gemeldet werden?

Laut Schenkungsmeldegesetz müssen bestimmte Vermögensübertragungen wie Bargeld, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder größere Sachwerte gemeldet werden. Die Meldepflicht greift bei Schenkungen an nicht nahe Angehörige ab einem Wert von 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren – bei Verwandten ab 50.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres.

Welche Spenden sind in Österreich steuerlich absetzbar?
Spenden an begünstigte Organisationen wie gemeinnützige Vereine oder Einrichtungen der Forschung, Bildung oder Entwicklungshilfe können in Österreich steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Spende freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt. Wir beraten Sie gerne zu den genauen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweispflichten.
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Übergabe?
Während eine Schenkung unentgeltlich erfolgt, beinhaltet eine Übergabe meist eine Gegenleistung – etwa in Form von Wohnrecht, Versorgungspflichten oder einem Fruchtgenussrecht. Beide Formen unterliegen rechtlich unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere bei der Übertragung von Liegenschaften oder im Rahmen der Vermögensweitergabe innerhalb der Familie.

Standort & Kontakt