Schenkungsvertrag in Österreich
Notar Wien für Schenkung & Übergabsvertrag
Fachkundige Beratung zum Schenkungsvertrag Österreich, zur Schenkungsurkunde und zum Übergabsvertrag – rechtssicher und individuell gestaltet.
Unser Notariat in Wien begleitet Sie bei jeder Notar Beurkundung in Wien und erstellt Ihren Vertrag als Notariatsakt in Wien, wenn erforderlich.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur Schenkung mit Notar in Österreich.
Wir sind für Sie da – Bei Schenkung, Übergabe & Notar Beurkundung in Wien
Ob Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen, eine Schenkungsurkunde erstellen, einen Schenkungsvertrag in Österreich errichten oder sich zur Meldepflicht bei Schenkung informieren möchten – wir begleiten Sie mit Erfahrung, Sorgfalt und rechtlicher Klarheit bei jedem Schritt.
24+
Jahre Erfahrung
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Notarin mit geprüften Juristenteam
Ob Schenkung zu Lebzeiten, Schenkung auf den Todesfall oder Schenkungsvertrag in Österreich mit Notariatsakt in Wien – unser Notariat berät Sie kompetent zu allen rechtlichen, steuerlichen und formalen Anforderungen.
Bei der Übertragung von Liegenschaften, Immobilien oder größerem Vermögen stellen wir sicher, dass Ihre Vereinbarungen rechtssicher, individuell und auf Ihre Situation abgestimmt sind.
Wir unterstützen Sie bei der Meldepflicht bei Schenkung und zeigen Ihnen, wann ein Übergabsvertrag sinnvoll ist. So gestalten Sie Ihre Vermögensübertragung transparent und zukunftssicher.
Nach dem Schenkungsmeldegesetz in Österreich bestehen Meldepflichten für Schenkungen von Wertgegenständen wie Wertpapieren, Bargeld, Unternehmensanteilen und Immobilien. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Risiken wie Umgehungen oder Geldwäsche zu vermeiden.
Schenkungen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad oder Schwiegerverwandten bis zum zweiten Grad sind meldepflichtig, wenn sie 50.000 Euro pro Jahr übersteigen. Bei Schenkungen zwischen anderen Personen gilt die Meldepflicht bei Schenkung ab 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.
Wir beraten Sie zu allen gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Sie dabei, Ihre Meldepflichten rechtzeitig und korrekt zu erfüllen.
Bei einer Übergabe in Österreich wird Liegenschaftsvermögen unter bestimmten Bedingungen übertragen – etwa gegen Versorgungsleistungen, Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht.
Unser Notariat unterstützt Sie bei der rechtssicheren Ausarbeitung eines Übergabsvertrags, der alle Gegenleistungen klar regelt und auf Ihre familiäre Situation abgestimmt ist.
Gerade bei der Übertragung Ihrer Wohnimmobilie ist eine fachgerechte Gestaltung entscheidend – insbesondere, um Wohn- oder Fruchtgenussrechte durch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot wirksam abzusichern.
Wir beraten Sie zu steuerlichen Aspekten und stellen sicher, dass Ihre Vereinbarung im Grundbuch korrekt eingetragen wird und auch im Konfliktfall Bestand hat.
Schenkung in Österreich
Vermögen mit Weitblick übertragen
Übergabe & Übergabsvertrag in Österreich
Vermögen geordnet weitergeben
Schenkungsmeldegesetz in Österreich
Meldepflicht bei Schenkung erfüllen
Schenkung auf den Todesfall in Österreich
Rechtlich gut vorbereitet
Mit einer Schenkung auf den Todesfall in Österreich sichern Sie bereits heute die Übertragung bestimmter Vermögenswerte nach Ihrem Ableben – unabhängig von einem Testament.
Unsere Notarin errichtet für Sie den erforderlichen Notariatsakt in Wien und stellt sicher, dass Ihr Schenkungsversprechen rechtsverbindlich festgehalten, im Grundbuch abgesichert und im Ernstfall nicht anfechtbar ist.
Diese Form der Vermögensübertragung eignet sich für Angehörige ebenso wie für Dritte. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstützen Sie bei der klaren und rechtssicheren Umsetzung Ihrer Wünsche.
Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um Schenkungen, Übergabsverträge und Schenkungsverträge in Österreich. Unser Notariat begleitet Sie mit juristischer Präzision und langjähriger Erfahrung – von der Schenkung zu Lebzeiten bis zur Übertragung von Immobilien und der Regelung von Wohn- und Fruchtgenussrechten.
Gemeinsam gestalten wir Ihre Vermögensübertragung klar, rechtssicher und vorausschauend.
Schenkungsvertrag in Österreich & Übergabsvertrag – wir beraten Sie
Mag. Matthias Kowarsch, Notariatskandidat
Mag. Isabella Pouzar-Hofmeister
Hatice Karadogan, stud. iur.
Beim Notariat Mariahilf erwartet Sie ein herzliches und hochqualifiziertes Team, das Sie mit juristischem Know-how, Sorgfalt und Menschlichkeit begleitet.
Ein engagiertes Team mit Herz und Kompetenz
Wie können wir Ihnen notariell helfen?
FAQ- Häufige Fragen
Ein Schenkungsvertrag ist nur dann formfrei gültig, wenn die Schenkung sofort vollzogen wird – zum Beispiel durch direkte Übergabe. Erfolgt die Schenkung hingegen nicht sofort, ist ein Notariatsakt gesetzlich vorgeschrieben, um die Vereinbarung rechtswirksam zu machen.
Eine Notar Beurkundung in Wien ist erforderlich, wenn eine Schenkung nicht sofort übergeben wird oder wenn Immobilien, Grundstücke oder Wohnrechte übertragen werden.
In diesen Fällen ist ein Schenkungsvertrag in Österreich in Form eines Notariatsakts notwendig, um die Übertragung rechtssicher und wirksam zu gestalten.
Nach dem Schenkungsmeldegesetz in Österreich besteht eine Meldepflicht bei Schenkung für Vermögensübertragungen wie Bargeld, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder größere Sachwerte.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Schenkung rechtzeitig und korrekt zu melden.
Bei einer Schenkung in Österreich können je nach Vermögenswert Steuern wie die Grunderwerbsteuer bei Schenkung von Immobilien anfallen.
Die steuerliche Behandlung hängt von der Art der Schenkung und dem Verwandtschaftsverhältnis ab.
Wir beraten Sie umfassend zu den steuerlichen Auswirkungen und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Schenkungsvertrags.
Eine Schenkung in Österreich erfolgt in der Regel unentgeltlich, während eine Übergabe meist mit einer Gegenleistung verbunden ist – etwa Wohnrecht, Versorgungsleistungen oder ein Fruchtgenussrecht.
Die Übergabe wird häufig durch einen Übergabsvertrag geregelt, während eine Schenkung über einen Schenkungsvertrag in Österreich erfolgt.
Beide Formen unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen, insbesondere bei der Übertragung von Immobilien oder Vermögen innerhalb der Familie.